Der zweite Termin...
ist die eigentliche systematische Behandlung ( ästhetischer Zahnersatz, Implantate, Knochenaufbau) in Sedierung. Sie spüren von der Behandlung nichts. Wir wenden ein Verfahren an, bei dem Sie selbst nach einem größeren Eingriff kaum Schmerzen oder Schwellungen haben. Sollten Sie keinen Zahnersatz benötigen, könnte dies sogar der einzige Behandlungstermin für Sie sein.
Beim dritten Termin...
wird der Zahnersatz fest eingesetzt und die Behandlung abgeschlossen. Auch dies kann wieder unter Sedierung erfolgen. In keinem Falle ist eine Vollnarkose erforderlich. Ein neues Leben mit schönen, attraktiven Zähnen und ohne Zahnarztangst beginnt! Sie sollten dann in Zukunft nur noch regelmäßig unsere schmerzfreie Professionelle Zahnreinigung nutzen, um das Entstehen neuer Erkrankungen zu vermeiden.
Lesen Sie hier, an was Sie vor Ihrem ersten Termin denken müssen.
Zahnbehandlung in Dämmerschlaf / Sedierung
Die Behandlung unter Sedierung hat sich bei uns zu dem meist angewendeten Behandlungsverfahren auch bei Implantat-Operationen entwickelt.
Sie erhalten vor dem Eingriff ein Schlafmittel, das Sie schläfrig werden lässt. In diesem Zustand sind alle ihre Reflexe vorhanden und Sie atmen selbstständig; sind also nicht intubiert.
Sie sind schläfrig, aber ansprechbar. Ihr Erinnerungsvermögen wird gleichzeitig ausgeschaltet. Sie befinden sich in einer Art angenehmen Rauschzustand, der in der Tiefe während der Behandlung steuerbar ist. Herz, Kreislauf und die Sauerstoffsättigung ihres Blutes werden permanent überwacht. Schon unmittelbar nach dem Eingriff sind Sie ganz normal ansprechbar und können die Praxis in Begleitung verlassen.
Diese Vorgehensweise ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen!
Wir weisen deshalb hier nochmals darauf hin, weil uns immer wieder gesetzlich versicherte Patienten mit selbstverschuldeten "schlechten Zähnen" und "Vollkasko-Mentalität" aufsuchen, die annehmen, ihre Krankenkasse müsste diese Kosten übernehmen. Wir möchten diesen Punkt ausdrücklich in unserer Praxis nicht mehr diskutieren !
Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht kompatibel mit der „BEHANDLUNG IN SEDIERUNG IN DREI TERMINEN“. Die für die Behandlung erforderlichen Leistungen übertreffen die mit den Kassen vereinbarten Kassenstandards, die nur eine Behandlung nach den Kriterien „ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig“ vorsehen . Sie erhalten deshalb vor der Behandlung nicht nur alle medizinischen Informationen, sondern werden auch über die Kosten der Behandlung informiert.